Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter / Trägerschaft
Trägerschaft des «MILESTONE. Tourismuspreis Schweiz» ist die htr hotel revue und hotelleriesuisse. Der Preis wird im Rahmen des Innotour-Förderprogramms vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mitgetragen, unter Beteiligung des Schweizer Tourismus-Verbandes STV und dem Eventpartner HOTELA.

2. Teilnahmeberechtigung
Der MILESTONE ist der offizielle Schweizer Tourismuspreis. Berechtigt zur Teilnahme an der Preisvergabe sind Personen/Unternehmen/Organisationen im Schweizer Tourismus, die entweder

  • herausragende Leistungen erbringen oder herausragende Projekte umgesetzt haben, oder
  • nachhaltige Projekte verwirklicht haben, welche Ökologie, Klima, Natur und Umwelt schonen.

Berechtigt zur Teilnahme sind im weiteren Studierende der Sekundärstufe (Berufsbildung, Maturitätsschulen, Handels- und Fachmittelschulen) und der Tertiärstufe (Universitäten und ETH, Fachhochschulen, höherer Fachschulen) sowie Jungunternehmer, die ein innovatives und realisierbares oder bereits realisiertes Projekt vorlegen.
Die Veranstalter, die Trägerschaft, die Jurymitglieder und die Projektleiterin sind nicht berechtigt, am Wettbewerb teilzunehmen.

3. Rechte und Pflichten
a) Allgemeines
Die Bewerber melden ihr Projekt bei der htr hotel revue via Internet (www.htr-milestone.ch) an.
Der genaue Bewerbungsweg wird im Online-Tool auf der Homepage beschrieben.
Die Bewerbungen inkl. Beilagen und Einzahlung der Teilnahmegebühr (CHF 80.00) müssen bis am 31. August 2011 bei der Projektleitung eingetroffen sein. Später eingetroffene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb.
Die Trägerschaft des «MILESTONE. Tourismuspreis Schweiz» und weitere Entscheidungsträger im Schweizer Tourismus sind eingeladen, in ihren Medien auf die Auszeichnung aufmerksam zu machen und potentielle qualifizierte Bewerber persönlich zur Eingabe ihres Projektes zu motivieren.

b) Urheberrechte
Die Urheberrechte am eingereichten Projekt müssen beim Bewerber liegen. Der Bewerber ist verpflichtet, der Trägerschaft als Veranstalterin des Wettbewerbs im Hinblick auf das von ihm eingereichte Projekt alle Rechte zu verschaffen, die für die Vervielfältigungen / Veröffentlichungen des Projektes und zum Werbezweck für den «MILESTONE. Tourismuspreis Schweiz» erforderlich sind.

4. Jury
Die Jury ist zur Objektivität und zur Einhaltung des internen Richtlinien verpflichtet. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der htr hotel revue, des SECO und des STV. Als Beisitzerin ohne Stimmrecht amtet die Projektleitung.
Die Jury kann zur Prüfung eingereichter Bewerbungen Experten des jeweiligen Fachgebietes beiziehen.

5. Die Projekte
Die Projekte beziehen sich auf die folgenden Teilbereiche im Schweizer Tourismus:

  • Touristische Leistungen.
  • Angebote und Dienstleistungsketten.
  • Touristische Bauten und Investitionen.
  • Management und Marketing.
  • Qualität und Qualitätsmanagement.
  • Ökomanagement, Strukturen und Kooperationen.
  • Aus- und Weiterbildung.
  • Forschung und Entwicklung.

Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert und können zurückgewiesen werden.

6. Die Beurteilungskriterien
a) Generelle Kriterien

  • Erfolgreiches Unternehmertum.
  • Wegweisende neuartige Lösungen.
  • Erfüllung hoher Qualitätsanforderungen.
  • Kommerziell erfolgreich bzw. mit positivem Geschäftspotential.
  • Mit Mehrwert verbunden (real und emotional).
  • Übertragbar auf andere Betriebe/Organisationen des Tourismus.
  • Anfänglich Alleinstellung im Markt.

b) Spezifische Kriterien für den Umweltpreis

  • Sinnvoller Umgang mit allen Ressourcen (Boden, Luft, Wasser) als Unternehmensstrategie.
  • Dauerhafte ökologische Wirkung.
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter und Kunden im Umgang mit ökologischen Bedürfnissen.
  • Bereicherung des regionalen Angebotes.

c) Spezifische Kriterien für den Nachwuchspreis

  • Bewerber bis Alter 30.
  • Neue Ideen mit innovativem Ansatz.
  • Umgesetzt oder umsetzbar.

d) Lebenswerk

  • Berufung durch Jury, keine Bewerbung möglich.

7. Auszeichnungen
Es werden die folgenden Auszeichnungen vergeben:

  • 1. Preis herausragendes Projekt: CHF 10'000.--
  • 2. Preis herausragendes Projekt: CHF 5'000.--
  • 3. Preis herausragendes Projekt: CHF 3'000.--
  • Umweltpreis: CHF 5'000.--
  • Nachwuchspreis: CHF 10'000.--
  • Ehrung für ein Lebenswerk -

Die Auszeichnungen können bei Gleichwertigkeit der Eingaben geteilt vergeben werden. Die Vergabe einzelner Auszeichnungen muss nicht zwingend stattfinden. Die Projekte können in den Folgejahren erneut zur Beurteilung eingegeben werden.

8. Würdigung der Preisträger
Die Jury begründet ihren Entscheid zuhanden der Preisträger schriftlich und verleiht die Preise am Milestone Anlass vom Dienstag, 15. November 2011.
Die Preisträger dürfen die Auszeichnung «MILESTONE. Tourismuspreis Schweiz» in ihrer Kommunikation nach Innen und nach Aussen verwenden.

9. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz über die Entscheide der Jury geführt.

März 2012