Teilnahmebedingungen 2021
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2021
1. Veranstalter/Trägerschaft
Der MILESTONE ist der offizielle Schweizer Tourismuspreis. Er wird von der htr hotel revue und HotellerieSuisse verliehen und vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO im Rahmen des Innotour-Förderprogramms unterstützt. Der Schweizer Tourismus-Verband STV ist Branchenpartner des MILESTONE.
2. Teilnahmeberechtigung
Der MILESTONE wird in vier Kategorien verliehen. Berechtigt zur Teilnahme an der Preisvergabe sind:
• Personen oder Unternehmen/Organisationen im Schweizer Tourismus mit Firmensitz in der Schweiz, die innovative Projekte nachhaltig erfolgreich umgesetzt haben (Kategorie MILESTONE Innovation und Kategorie MILESTONE Premiere)
• Nachwuchspersonen oder -teams mit einem Leistungsausweis im Tourismus (Kategorie MILESTONE Nachwuchs)
• Personen, die für eine Ehrung ihres kontinuierlichen Engagements im Umfeld Tourismus von der Jury vorgeschlagen werden (Kategorie MILESTONE Lebenswerk)
Die Veranstalter, die Trägerschaft, die Jurymitglieder und die Geschäftsführung des MILESTONE sind nicht berechtigt, am Wettbewerb teilzunehmen.
3. Rechte und Pflichten
3.1 Allgemeines
Die Bewerber melden ihr Projekt online (www.htr-milestone.ch) an. Der genaue Bewerbungsweg wird im Online-Tool auf der Webseite beschrieben.
Die Bewerbungen inkl. aller nötigen Unterlagen müssen bis am 13. August 2021 eingegangen sein. Später eingetroffene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb. Nach Eingang der Bewerbung wird eine Rechnung zur Einzahlung der Teilnahmegebühr (CHF 150.–) verschickt, welche fristgerecht zu begleichen ist. Die Bewerber in der Kategorie MILESTONE Nachwuchs sind von der Entrichtung einer Teilnahmegebühr befreit.
Die Wettbewerbseingabe wird von den Veranstaltern per E-Mail bestätigt.
Die Trägerschaft des MILESTONE EXCELLENCE IN TOURISM und weitere Entscheidungsträger im Schweizer Tourismus sind eingeladen, in ihren Medien auf die Auszeichnung aufmerksam zu machen und potenzielle qualifizierte Bewerber persönlich zur Eingabe ihres Projektes zu motivieren.
3.2 Urheberrechte
Die Urheberrechte am eingereichten Projekt liegen beim Bewerber. Der Bewerber ist verpflichtet, der Trägerschaft als Veranstalterin des Wettbewerbs im Hinblick auf das von ihm eingereichte Projekt alle Rechte zu verschaffen, die für die Vervielfältigungen/Veröffentlichungen des Projektes und zum Werbezweck für den MILESTONE erforderlich sind. Insbesondere autorisieren die Bewerber die Trägerschaft, im Vorfeld der Preisverleihung Informationen über das Projekt oder die persönliche Leistung zu publizieren.
4. Jury
Die Jury ist zur Objektivität und zur Einhaltung der internen Richtlinien verpflichtet. Das Gremium setzt sich aus sieben Personen inklusiv Vorsitz zusammen. Als Beisitzerin ohne Stimmrecht amtet die Geschäftsführung. Die Jury kann zur Prüfung eingereichter Bewerbungen Experten des jeweiligen Fachgebietes beiziehen.
5. Scouts
Zur zusätzlichen Akquise von MILESTONE Bewerbern amten mehrere MILESTONE Scouts. Diese suchen in ihrem Umfeld potenzielle Kandidaten in den Kategorien Innovation/Premiere und Nachwuchs und melden diese an die MILESTONE Geschäftsführung. Die Geschäftsführung nimmt danach Kontakt mit den gemeldeten Projekten/Personen auf und bespricht eine allfällige Teilnahme. Die Scouts haben keinen Einfluss auf die Jurierung. Die folgenden sieben Institutionen amtieren als MILESTONE Scouts:
• Ecole hôtelière de Lausanne EHL, www.ehl.edu
• Fachhochschule Graubünden, www.fhgr.ch
• HES-SO Wallis/Valais, www.hevs.ch
• Hochschule Luzern HSLU, www.hslu.ch
• Hotelfachschule Thun, www.hfthun.ch
• IST Höhere Fachschule für Tourismus, www.ist-edu.ch
• Verband Schweizer Tourismusmanager VSTM, www.vstm.ch
6. Die Projekte
Die Projektträger berücksichtigen die Beurteilungskriterien unter der Ziff 7. Die Inhalte der einzelnen Projekte sind durch die Bewerber prägnant zu präsentieren. Unvollständige Bewerbungen werden nicht akzeptiert und können von der Geschäftsführung zurückgewiesen werden.
7. Die Beurteilungskriterien
Nachfolgend werden die Beurteilungskriterien für die Auszeichnungen in den Kategorien «MILESTONE Innovation» und «MILESTONE Nachwuchs» definiert, sowie die Teilnahmebedingungen für die Kategorien «MILESTONE Premiere» und «MILESTONE Lebenswerk» erläutert. Die Jury bestimmt die Nominierten und die Gewinner.
7.1 Beurteilungskriterien «MILESTONE Innovation»
Preise in der Kategorie «MILESTONE Innovation» erhält, wer im Schweizer Tourismus ein innovatives Projekt nachhaltig erfolgreich umgesetzt hat.
Die Jury orientiert sich an den folgenden Kriterien:
• Allgemeine Angaben (Firma- und Kontaktdaten)
• Beschreibung des Projektes
• Darstellung des Leistungsbereiches, in welchem das Projekt eingebettet ist
• Beschreibung des Innovationsgehaltes des Projektes inkl. konkreter Umsetzungsmassnahmen
• Beschreibung der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte des Projektes
• Aufzeigen des Alleinstellungsmerkmals des Projektes sowie der Marketingaktivitäten
• Beschreibung des kommerziellen Erfolges des Projektes und Darstellung des Geschäftspotentials/ der Ziele des Projektes für die nächsten drei Jahre
7.2 Beurteilungskriterien «MILESTONE Nachwuchs»
Den «MILESTONE Nachwuchs» erhält eine junge Person oder ein junges Team mit einem aussergewöhnlichen Leistungsausweis in Tourismus, Hotellerie oder Gastronomie, das in jüngster Vergangenheit mit einer erfolgreichen Umsetzung eines Projektes, einer Aktion, einer Initiative oder einer Innovation reüssierte. Es können Personen bis zu ihrem 35. Geburtstag ausgezeichnet werden (Jahrgang 1986). Die Altersgrenze gilt für Einzelpersonen und alle teilnehmenden Teammitglieder.
Die Jury orientiert sich an den folgenden Kriterien:
• Allgemeine Angaben (Kontaktdaten)
• Beschreibung eines herausragenden Projektes
• Leistungsbereich des Projektes
• Aufzeigen, wie Innovation verstanden und gelebt wird
• Darstellung eines Zukunftsbildes (in fünf Jahren)
• Erläuterung, wie junge Talente die Tourismusbranche bereichern können
7.3 «MILESTONE Premiere»
Den «MILESTONE Premiere» erhält, wer ein Projekt mit einem neuen, originellen, überraschenden oder mutigen Ansatz vorzeigt und nach Meinung der Jury über grosses Potenzial zur Weiterentwicklung verfügt und Vorbildcharakter aufweist.
Um den Spezialpreis kann man sich nicht gesondert bewerben. Voraussetzung ist eine Bewerbung in der Hauptkategorie Innovation.
7.4 «MILESTONE Lebenswerk»
Berufung einer Persönlichkeit durch die Jury, keine Bewerbung möglich.
8. Auszeichnungen
Es werden die folgenden Auszeichnungen vergeben:
1. Preis MILESTONE Innovation | CHF 10'000.- |
2. Preis MILESTONE Innovation | CHF 7'500.- |
3. Preis MILESTONE Innovation | CHF 5'000.- |
MILESTONE Premiere | CHF 5'000.- in Form von Förderangeboten |
MILESTONE Nachwuchs | CHF 5'000.- |
MILESTONE Lebenswerk | Ehrung |
Zusätzlich zu den Geldpreisen können auch Sachpreise von Sponsoren verliehen werden.
Die Auszeichnungen können bei Gleichwertigkeit der Eingaben geteilt vergeben werden. Die Vergabe einzelner Auszeichnungen muss nicht zwingend stattfinden. Die Projekte können in den Folgejahren erneut zur Beurteilung eingegeben werden.
9. Würdigung der Preisträger
Die Preise werden an der MILESTONE Preisverleihung vom Dienstag, 16. November 2021 verliehen.
Die Preisträger dürfen die Auszeichnung MILESTONE EXCELLENCE IN TOURISM in ihrer Kommunikation nach Innen und nach Aussen verwenden.
10. Agenda
Die wichtigsten Daten des MILESTONE 2021 sind:
• 22. April 2021: MILESTONE Lancierung
• 24. Juni 2021 MILESTONE InnovationDay im Lab Hotel Thun
• 13. August 2021: Eingabeschluss Projekte
• 9. September 2021: Bekanntgabe der Nominationen
• 16. November 2021: MILESTONE Preisverleihung im Kursaal Bern
11. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz über die Entscheide der Jury geführt.
April 2021